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Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 im Artikel 26 festgehalten. Dieses Recht bedeutet praktisch, dass der Staat für ein unentgeltliches Bildungsangebot besorgt sein muss. In verbindlicher Form wurde das Recht auf Bildung erstmals im UN-Sozialpakt von 1966 festgehalten.
Medien
Bernd Overwien und Annedore Prengel (Hg.) (2007): Recht auf Bildung. Zum Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen in Deutschland. Leverkusen Opladen: Verlag Barbara Budrich.
Helle Stefek (2006): Das Recht auf Bildung in der Europäischen Gemeinschaft. Möglichkeiten und Notwendigkeit gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben zur (Grund)Bildung in Europa. . Hamburg: Verlag Dr. Kovac.