Menschenrechte

Der Begriff der Menschenrechte im Sinn von Grundrechten, die unterschiedslos allen Menschen zukommen, hat seit der Gründung der UNO im Jahr 1945 eine konkrete, vertragsrechtliche Bedeutung bekommen. Am Anfang der Universalisierung des Menschenrechtsbegriffs steht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948. Sie knüpft in Form und Inhalt an die Déclaration des droits de l’homme et du citoyen der französischen Nationalversammlung von 1789 an. Die Menschenrechtsidee des 20. Jahrhunderts unterscheidet sich aber wesentlich von der naturrechtlichen Vorstellung aus der Zeit der Französischen Revolution. In der neuesten Literatur wird deshalb betont, dass der heutige Begriff der Menschenrechte sehr jung ist, während in früheren Abhandlungen die Menschenrechtsidee oft bis in die Antike zurückverfolgt wurde.

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