Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention) stammt aus dem Jahr 1989 und ist die Anwendung des UNO-Menschenrechtsschutzes auf die spezielle Situation des Kindes. Als Kind im Sinne dieses Übereinkommens gilt ein Mensch bis zum vollendeten 18. Altersjahr.

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