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Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention) stammt aus dem Jahr 1989 und ist die Anwendung des UNO-Menschenrechtsschutzes auf die spezielle Situation des Kindes. Als Kind im Sinne dieses Übereinkommens gilt ein Mensch bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
Medien
Karl Peter Fritzsche (2004): Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn etc.: UTB.
Peter G. Kirchschläger, Thomas Kirchschläger, Andréa Belliger und David J. Krieger (Hg.) (2007): Menschenrechte und Kinder. 4. Internationales Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) 2007. Bern: Stämpfli.
Judith Wyttenbach (2006): Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Kindern, Eltern und Staat. Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen internationalen Menschenrechtsschutz und aus Art. 11 BV. Basel: Helbing & Lichtenhahn.