Folterverbot

Das Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist eine Menschenrechtsnorm, die "absolute", ausnahmslose Rechtsgeltung beansprucht. In den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, in den Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in anderen regionalen Menschenrechtsabkommen ist unzweideutig gesagt, dass das Folterverbot keine Ausnahmen zulässt. 

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