- NACHHALTIGKEIT
- GESCHICHTE
- MENSCHENRECHTE
- Menschenrechtsbildung
- Recht auf Bildung
- Globale Bildung
- Menschenrechte
- Grundrechte
- Vereinte Nationen und Menschenrechte
- Allg. Erklärung der Menschenrechte
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Schweiz und Menschenrechte
- Kinderrechtskonvention
- Frauenrechtskonvention
- Gleichstellung Frau-Mann
- Antirassismuskonvention
- Folterverbot
- Völkerrecht
- Völkerbund
- Vereinte Nationen
- Krieg und Frieden
- Friedensgesellschaften & Völkerbund
- Humanitäres Völkerrecht
- POLITIK
Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschen fast aller europäischen Staaten. Nur Belarus und der Vatikan sind bis heute der Konvention nicht beigetreten. Es handelt sich um eine sogenannte geschlossene Konvention, das heisst, sie kann nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Erstmals in der Geschichte schuf sie die Möglichkeit, dass Einzelpersonen, die sich durch Behörden oder den Staat in ihren Menschenrechten beeinträchtigt fühlen, Individualbeschwerde erheben können, und zwar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Medien
Karl Peter Fritzsche (2004): Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn etc.: UTB.
Christoph Grabenwarter (2007): Europäische Menschenrechtskonvention. München: C.H.Beck.
Peter J Opitz (2002): Menschenrechte und internationaler Menschenrechtsschutz im 20. Jahrhundert. Stuttgart: UTB, Fink.
Anne Peters (2003): Einführung in die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit rechtsvergleichenden Bezügen zum deutschen Grundgesetz. München: C.H.Beck.