Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschen fast aller europäischen Staaten. Nur Belarus und der Vatikan sind bis heute der Konvention nicht beigetreten. Es handelt sich um eine sogenannte geschlossene Konvention, das heisst, sie kann nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Erstmals in der Geschichte schuf sie die Möglichkeit, dass Einzelpersonen, die sich durch Behörden oder den Staat in ihren Menschenrechten beeinträchtigt fühlen, Individualbeschwerde erheben können, und zwar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

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