Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Schon in der Zeit des Völkerbunds gab es Bestrebungen, den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht allein den Einzelstaaten zu überlassen, sondern durch eine internationale Übereinkunft zu stärken. Eine solche Übereinkunft wurde aber von den meisten Staaten als Einschränkung der einzelstaatlichen Souveränität angesehen und abgelehnt. Erst die massiven Verletzungen der Menschenrechte während des Zweiten Weltkrieges und die Negation der Menschenrechtsidee überhaupt durch das NS-Regime machte die Notwendigkeit einer internationalen Übereinkunft deutlich.

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